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Gemeinsam und miteinander,
Bürger und Kommunen

- stark für Nordhessen!
Der Endspurt hat begonnen
Die ersten Gemeinden bzw. Städte haben sich entschieden. Bei vielen anderen Städten und Gemeinden steht die Abstimmung über den weiteren Umgang mit den Konzessionen kurz bevor. Allem Anschein nach werden sich die Kommunen für eine weitere Zusammenarbeit mit E.ON entscheiden. An dieser Stelle muss mal gesagt werden, dass natürlich die Mitarbeiter von E.ON in den vergangen 20 Jahren einen tadellosen Job gemacht haben. Was hinsichtlich der Entscheidung des Partners für die Zukunft so wichtig ist, liegt in der Unternehmensstrategie von E.ON begründet. Wie der E.ON Chef gestern verkündet hat, wird E.ON massiv umstrukturieren und eine Großzahl von Stellen abbauen. Zudem wird der Konzern komplett neu aufgestellt, um Versäumnisse der Vergangenheit wett zu machen. Im Übrigen geht das auch RWE so. Unter Herrn Großmann hat RWE soviel Schulden gemacht, wie nie zuvor. Nun geht er und hinterlässt seinem Nachfolger den zwingend erforderlichen Umbau. Doch zurück zu E.ON Mitte als Teil des E.ON Konzerns. So wie man im Konzern über den Verkauf von Unternehmenssparten nachdenkt, kann es passieren, dass sich E.ON Mitte plötzlich in ganz anderen Besitzstrukturen wiederfindet und der Traum der 24 Gemeinden und Kommunen, einen "regionalen" Partner an der Seite zu haben, ausgeträumt ist.
Verehrte Volksvertreter, bitte werfen Sie auch dieses Szenario in die Waagschale, wenn Sie über die Zukunft der nordhessischen Stromnetze entscheiden. Die Entscheidung für die Kommunen wird über den Zeitraum von zwei Dekaden hinausreichen. Es lohnt sich sicherlich vor diesem Hintergrund nochmals genau darüber nachzudenken, wer in der Region der fester verwurzelte Partner sein wird - gerade vor dem Hintergrund der auf uns alle zukommenden turbulenten Zeiten.
Vielleicht hilft es Ihnen, einen Blick in die Zusammenstellung der Kanzlei "Becker Büttner Held" zu werfen. Sie finden die Datei im Downloadbereich.
... die Ergebnisse der Angebotsbewertung dürfen wir den Bürgern aus juristischen Gründen nicht mehr zur Verfügung stellen. (23.10.2011)
11.08.2011
Kommunalfreundliche Gestaltung von Konzessionsverträgen
- Vorsicht vor bestimmten Vertragsklauseln -
Unter dieser Überschrift wurden in den letzten Tagen die politischen Vertreter der Gemeinden im Landkreis Kassel von uns angeschrieben.
Die Gestaltung der Konzessionsverträge ist – genauso wie die kommunale Beteiligung an einem Energieversorgungsunternehmen – entscheidend für die Zukunft der kommunalen Energiepolitik. Dies ist eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre, die für die Region Nordhessen eine außerordentliche Bedeutung hat.
Wir, die BÜN KG Bürgernetz Nordhessen GmbH & Co KG i. Gr. haben deshalb die Wirtschafts- und Kommunalkanzlei Kleymann, Karpenstein & Partner gebeten, aus ihrer Erfahrung eine Einschätzung über mögliche Fallstricke beim Abschluss von Konzessionsverträgen abzugeben, um wichtige Gründe im Rahmen der Entscheidungsfindung aufzuzeigen. Wegen der zahlreichen, für Kommunen sehr hilfreichen Hinweise, haben wir den Gemeindevertretern diese Ausarbeitung mit den besten Empfehlungen zur Verfügung gestellt (s. nachfolgender Text).
Wir würden uns freuen, wenn sich die am Entscheidungsprozess beteiligten politischen Gremien für eine Re-Kommunalisierung der Konzessionen einsetzen würden und den Bürgern Nordhessens die Gelegenheit eröffnen, sich am Netzbetrieb finanziell zu beteiligen.
12.05.2011
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Es gibt problematische Regelungen in Konzessionsverträgen, die sich negativ auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden auswirken können – und zwar im Hinblick auf
1. den Ausbau erneuerbarer Energien / kommunale Wertschöpfung und
2. den kommunalen Spielraum für eine zeitnahe Re-Kommunalisierung.
1. Ausbau erneuerbarer Energien / kommunale Wertschöpfung
Zwei Handlungsfelder sind für die kommunale Gestaltung einer dezentralen Energieversorgung aus heimischen erneuerbaren Quellen zum Zweck der Steigerung der lokalen Wertschöpfung von maßgeblicher Bedeutung:
- der Konzessionsvertrag und
- die Gestaltung der Beteiligung an einem kommunalen / regionalen Energieversorgungsunternehmen.
Für die kommunale Beteiligung an einem kommunalen / regionalen Energieversorgungsunternehmen ist es in Bezug auf wirksame Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Energiepolitik wichtig, über den Netzbetrieb hinaus an allen Bereichen der örtlichen Energieversorgung beteiligt zu sein, insbesondere an der Energieerzeugung und am Energievertrieb. Der Netzbetrieb ist zwar ein einträglicher Wirtschaftszweig und für die Einspeisung dezentraler erneuerbarer Energien von Bedeutung. Die größten Gestaltungs- und Wertschöpfungsmöglichkeiten liegen allerdings im Bereich der dezentralen Energieerzeugung. Erst der Einfluss auf Netz, Erzeugung und Vertrieb sichert den Städten und Gemeinden wirksame Mitbestimmung in der örtlichen Energieversorgung.
Beispiel Windkraft: Bei der Gestaltung des von der Regionalversammlung geplanten Ausbaus der Windkraft in Nordhessen können Gemeinden dann besonders wirksam mitwirken, wenn sie am gesamten Unternehmen eines kompetenten, kommunal verankerten Energieversorgungsunternehmen beteiligt sind. Nur dann können sie auch zuverlässig an der Wertschöpfung aus dem Betrieb von Windkraftanlagen dieses Energieversorgungsunternehmens teilhaben.
Für die Gestaltung des Konzessionsvertrags ist im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien Folgendes von Bedeutung. Konzessionsverträge „konzerngebundener“ Netzbetreiber enthalten häufig keine der folgenden Bestimmungen:
- Beteiligung der Bürger und der Gemeindegremien an der Erstellung eines Energiekonzepts in einem kommunalen Energiebeirat auf Augenhöhe mit dem Netzbetreiber (z. B. für 100%-Erneuerbare-Energien-Kommunen).
- Konkrete Zusagen zur Finanzierung bestimmter Beratungsangebote im Rahmen des Konzepts für Gemeinde und Bürger, u. a. Erstellung von Thermographieaufnahmen für kommunale Liegenschaften und Energieberatung für Bürger.
- Selbstständige Regelung im Konzessionsvertrag für Netzzugang und Einspeisung des Stroms aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen (Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung). Dies ist keine bloße „Vertragslyrik“. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) könnte während der zumeist 20-jährigen Laufzeit eines Konzessionsvertrags vom Bundesgesetzgeber abgeschafft werden. Eine Regelung im Konzessionsvertrag kann der Gemeinde Gestaltungsmöglichkeiten für Wertschöpfung durch dezentrale Erzeugung erhalten – auch ohne das EEG.
2. Kommunaler Spielraum für eine zeitnahe Re-Kommunalisierung
Wenn sich eine Gemeinde die Möglichkeit der zeitnahen Re-Kommunalisierung (nicht erst im Jahr 2032) offen halten möchte, kommt es auf das „Kleingedruckte“ im Konzessionsvertrag an. Manche Netzbetreiber bieten ein „Sonderkündigungsrecht“ z. B. nach 5-jähriger Vertragslaufzeit an, um den Kommunen entgegenzukommen. Aus folgenden Gründen sind solche Regelungen für Kommunen äußerst problematisch:
Re-Kommunalisierung macht in den meisten Fällen nur Sinn, wenn die Gemeinde nach einer außerordentlichen Kündigung des Konzessionsvertrags (z. B. nach 5 Jahren) das örtliche Energienetz auch tatsächlich übernehmen kann – entweder selbst oder in Kooperation mit einem anderen Netzbetreiber. Das Sonderkündigungsrecht wird aber in vielen Konzessionsverträgen („konzerngebundener“ Netzbetreiber) nicht mit einem vertraglichen Anspruch zur Netzübernahme durch die Gemeinde verknüpft. Da der Konzessionsvertrag nach Kündigung außer Kraft tritt, geht auch der vertragliche Netzübernahmeanspruch der Städte und Gemeinden unter. Der gesetzliche Überlassungsanspruch des Netzes nach § 46 Abs. 2 EnWG ist nach wohl überwiegender Rechtsmeinung nur auf Besitzverschaffung (keine Eigentumsverschaffung) gerichtet. Dies bedeutet, dass Gemeinden mit der Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit des Netzerwerbs und damit der Re-Kommunalisierung auf Dauer aus der Hand geben würden. Auch eine interkommunale Lösung wäre nicht mehr umsetzbar. Kein kommunal Verantwortlicher würde daher in einer ggf. schwierigen Verhandlungsposition das Sonderkündigungsrecht ausüben. Der mögliche Schaden wäre größer als der angestrebte Nutzen.
Eine kommunalfreundliche Gestaltung eines Sonderkündigungsrechts muss daher zwingend den gleichzeitigen Anspruch auf Netzübernahme enthalten.
In dieser Ausarbeitung wurden einige wesentliche, für Kommunen problematische Regelungen in Konzessionsverträgen ausgeführt. Die Darstellung ist nicht abschließend.
Bewertung der Angebote zur Konzessionsvergabe und zur Kooperationslösung
Im Rahmen der Informationsveranstaltung durch die "Lenkungsgruppe Energie", geführt duch Frau Engler Kurz, 1. Stadträtin in Baunatal, SPD, und Herrn Stochla, Bürgermeister Vellmar, SPD, stellt die von den Kommunen beauftragte Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) aus Berlin die Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens vor. Verglichen wurden die Gebote zur reinen Konzessionsvergabe und die Gebote zur Erlangung der Partnerschaft im Rahmen der Neugründung eines Nordhessischen Versorgungswerkes. Trotz von Herrn Dr. Theobald im Rahmen der Veranstaltung vorgetragenen Vorteile, die das Angebot der Städtischen Werke AG Kassel gegenüber dem Angebot des Mitbewerbers E.ON bietet, schlagen Frau Engler-Kurz und Herr Stochla den Gemeinden vor, E.ON als Partner zur Neugründung eines Versorgungswerkes auszuwählen. Eine Empfehlung, die den Tatsachen der vorliegenden Angebote deutlich widerspricht.
Warum ist das so? In Zeiten des Wahlkampfes halten SPD, CDU und auch FDP an E.ON als Partner fest, um keinesfalls durch E.ON Mitarbeiter im Rahmen der Kommunalwahlen abgestraft zu werden. Ein Taktieren entgegen wirtschaftlicher Interessen der Kommunen. Aus parteitaktischen Erwägungen ist dieser Schritt nachvollziehbar. Betrachtet man die Kassen der Kommunen und auch das immer wieder zitierte Ziel, die Region zu stärken und volle Wertschöpfungsketten aufzubauen, um in der Region erwirtschaftetes Kapital auch in der Region zu halten, so widerspricht die Empfehlung, E.ON zum Partner im Versorgungswerk zu machen deutlich den gesetzten wirtschftlichen Zielen.
Grosse Verunsicherung
Unter den Bürgermeistern und den kommunalen Vertretern herrscht grosse Verunsicherung. Wie wir in zahlreich geführten Gesprächen erfahren konnten, fehlt es an Transparenz, um die geforderte Entscheidung auf Basis vollumfänglicher Information fällen zu können. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Information von CDU-Vertretern in Baunatal wurde deutlich, dass der CDU wichtige Fakten vorenthalten werden. Der FDP und auch den GRÜNEN geht es ähnlich. Selbst in den Reihen der SPD herrscht ein Mangel an Fachwissen, das jedoch dringend erforderlich ist, um die Entscheidung auf Basis der vorliegenden Informationen fällen zu können.Während aus der Presse bekannt ist, dass man mit der E.ON um das Mittelspannungsnetz bzw. um Teile davon in Verhandlungen ringt, so ist den politischen Vertretern unbekannt, dass im Angebot der Städtischen Werke AG Kassel das Mittelspannungs- und das Niederspannungsnetz vollumfänglich in das Eigentum des Versorgungswerkes übergehen soll. Wie Sie aus der unten dargestellten Zusammenfassung der Auswertungen entnehmen können, stellt das Angebot der Städtischen Werke AG das werthaltigere dar.
Die Daten, die wir für Sie in den beiden nachfolgenden Tabellen aufbereitet haben, basieren auf einer Mitschrift im Rahmen der Infoveranstaltung in Immenhausen im November 2010.
Weitgehend unbekannt und von der SPD geführten "Lenkungsgruppe" auch nicht kommuniziert, bieten die Städtischen Werke sogar an, dass sich die Kommunen, die heute noch unentschlossen sind, auch in den kommenden Jahren noch entscheiden können, dem Versorgungswerk ohne Nachteile beitreten zu können. Dieses Angebot soll den Gemeinde- vertretern und Bürgermeistern die Sicherheit geben, umfänglich das neue Versorgungswerk zu verstehen und auch den wirtschaftlichen Erfolg vor dem Beitritt umfassend anhand von realem Geschäftserfolg geprüft zu haben.
Die beiden nachfolgenden Tabellen zeigen zunächst das Ergebnis der Angebotsauswertung im Zuge der reinen Konzessionsvergabe. Betrachtet man alle Kommunen gemeinsam, so bietet die Städtische Werke AG Kassel vor E.ON das werthaltigere Angebot. Das gleiche Bild zeigt sich bei der durch BBH vorgetragenen Bewertung bei der Neuschaffung des Versorgungswerkes (Kooperationslösung). Auch hier bietet das Angebot der Städtischen Werke AG wesentliche Vorteile gegenüber dem Angebot von E.ON ..... und trotzdem soll an E.ON festgehalten werden!?
Das E.ON Mitte keinesfalls selbständig und losgelöst von der E.ON Konzernstruktur agieren kann, hat sich schon ganz deutlich im Umgang mit dem nunmehr ehemaligen Vorstandsvorsitzender der E.ON Mitte AG, Herrn Heinrich Wilkens gezeigt. Die E.ON Konzernzentrale hat ohne zu Zucken einen verdienten Vorstandschef gefeuert, da die von ihm im Rahmen von Konzessionsverhandlungen erzielten Abschlüsse im Süden Hessens nicht den zweistelligen Renditeerwartungen der E.ON Zentrale entsprachen.
Allen Politikern, die nun zu entscheiden haben, wer Partner im neuen Versorgungswerk werden soll, muss klar sein, welche Rolle Partnerschaften bei Konzernentscheidungen der überregionalen großen Stromversorger spielen. Im Falle von z.B. weiterer Veräußerungen von Konzernstrukturen sitzen die 24 Kommunen irgendwann vielleicht nicht mehr mit E.ON am Tisch, sondern ggf. mit einem niederländischen oder französischem Energieversorger - soviel zum Thema Regionalität.
Bürgernetz-Nordhessen möchte an dieser Stelle alle Kommunalpolitiker darin bestärken, sich ein eigenes, umfassendes Bild über die vorliegenden Angebote zu verschaffen. Laden Sie die Verantwortlichen ein und lassen Sie sich die Angebote umfassend erläutern. Es geht um mehr als "nur" die Netze! Es geht um den regionalen Ausbau erneuerbarer Energie - Energie aus der Region für die Region!
Bewertung der Angebote für eine reine Konzessionsvergabe
(Quelle: Eigene Mitschrift im Rahmen der Info-Veranstaltung in Immenhausen)
... die Ergebnisse dürfen wir den Bürgern aus juristischen Gründen nicht mehr zur Verfügung stellen. (23.10.2011)
Bewertung der Angebote für eine Kooperationslösung
(Quelle: Eigene Mitschrift im Rahmen der Info-Veranstaltung in Immenhausen)
14.03.2011
Stromkonzerne werden von Bundesnetzagentur angegriffen
Viele Stromkunden haben in den vergangenen Wochen Post von ihrem Stromlieferanten bekommen. So hat beispielsweise Vattenfall seinen Kunden verkündet, einen satten Griff in die Tasche der Verbraucher zu vollziehen: Anhebung des Strompreises um etwa 10 %! Begründung: Schuld sei der dramatische Anstieg von Kosten in Verbinung mit den Ausgaben für Erneuerbare Energie.
Auch RWE hat sich zu diesem Schritt "entschlossen". 400 von 1.000 Stromanbietern machen bei diesem Abkassieren mit! Die Steigerung der Ökostromkosten muss immer wieder als Begründung dafür herhalten. Man reiche von Seiten der Stromanbieter nur den "Schwarzen Peter" weiter. Diese Begründungen sind jedoch nachweislich falsch und eine ehrliche Rechnung sieht anders aus. Das Oligopol mißbraucht mal wieder die Gunst der Stunde, um in die Taschen der Verbraucher zu greifen, um Konzerngewinne auf dem Rücken der Kunden zu maximieren. Das Statistische Bundesamt kommt entgegen zu einer ganz anderen Betrachtung.
Auf Grundlage der vorliegenden Daten sind die Einkaufspreise für Strom in den vergangenen zwei Jahren um ca. 20% nachweislich gesunken. Ein zweistelliger Preisrutsch, der nie an die Verbraucher weitergeleitet wurde - im Gegenteil, die Preise wurden weiter angehoben. Die Erzeugung regenerativer Energie durch Windkraftwerke und Solar haben dafür gesorgt, dass die Strompreise an der Strombörse nachweislich deutlich gesunken sind und somit deutliche preisdämpfende Effekte hatte. Auch die Bundesnetzagentur greift die Stromkonzerne an und kritisiert durch den Behördenchef Herrn Kurth die Preiserhöhungen.
Wechseln Sie den Anbieter
An dieser Stelle ist der Kunde gefragt, seine Marktmacht, die ihm verbleibt, zunutzen. Machen Sie sich schlau und wechseln Sie den Stromlieferanten. Herr Kurth kritisiert die Stromkonzerne und die fortlaufenden Preiserhöhungen vor dem Hntergrund gefallener Börsenpreise deutlich. Weiterhin wird klargestellt, dass die Erneuerbaren nach und nach die teuren Kraftwerke vom Markt verdrängen und somit preismindern wirken.
01.12.2010
Vergabe geht in die entscheidende Runde
Wie den Bürgermeistern sowie den politischen Vertretern aller 24 Kommunen, die sich im Verfahren zur Vergabe der Konzessionen zusammengefunden haben mitteilte, wird in Kürze darüber abzustimmen sein, ob man sich für die Schaffung eines Versorgungswerkes oder um die Durchführung einer reinen Konzessionsvergabe aussprechen sollte. Über diese Entscheidung soll es zeitnah zu entsprechenden Beschlüssen in den Kommunen kommen.
Von den ursprünglich zwölf Anbietern, die sich um die Konzessionen beworben haben, haben es lediglich vier Anbieter in die letzte Runde geschafft. Die Bewertung der Angebote, wie sie im Rahmen der Informationsveranstaltung durch die beratenden Juristen der Kanzlei Becker Büttner Held u.a. durch Herrn Dr. Theobald vorgenommen wurde, brachte klar zum Ausdruck, dass E.on in der Bewertung der letzte Platz zugewiesen wurde.
Auch bei der Auswertung der Angebote um Teilnahme als "technischer Partner" des neu zu gründenden Versorgungswerkes war die in der Endrunde betrachteten Bieter übersichtlich. Die Unternehmen NBB (Netz Berlin Brandenburg), SWK (Städtische Werke AG Kassel) und E.on AG Mittelhessen wurden im Detail mit den Auswertungsergebnissen vorgestellt.
Auch bei der Auswertung der Angebote der verbliebenen Drei rangierte E.on auf dem letzen Platz, während die Städtischen Werke als zweiter regionaler Anbieter ein wesentlich lukrativeres Angebot abgegeben haben. Während z.B. der Vertrieb nicht durch E.on Mitte erbracht werden kann, da diese Aufgabe Tochtergesellschaften des E.on Konzerns übernehmen, würde das Versorgungswerk mit den Städtischen Werken als Partner zu 100% von der Wertschöpfungskette profitieren können, da die Kasseler Versorger über einen eigenen Vertrieb verfügen, der somit zur Wertsteigerung im Versorgungswerk zur Verfügung stehen würde.
Aufgrund der Tatsache, dass E.on nicht damit hinter dem Berg hält, Schwierigkeiten bei der Netzübergabe zu bereiten und den auf Grundlage jüngster Rechssprechung nicht zulässigen Sachwert zur Kostenfindung zur Anwendung bringen würde, sollte man nach Aussagen der AG Energie, die den Vergabevorgang für die Kommunen koordiniert (Frau Engler Kurz, 1. Stadträtin Baunatal, Herr Bürgermeister Stochla, Vellmar) E.on als technischen Partner bevorzugen. Die Begründungen scheinen wenig transparent und erinnern etwas an die Verhandlungen um die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke. Auch hier haben die großen Konzerne ein Drohszenario aufgebaut und der Politik in die Feder dikiert, wie die Verlängerung, vornehmlich im steuerlichen Bereich, zu regeln ist. Wie man am Beispiel RWE sieht (RWE wird durch den vorgezogenen Austausch von Brennelementen einen Steuerbetrag im dreistelligen Millionenbereich sparen) wird jede Möglichkeit genutzt, die getroffenen Vereinbarungen zu umgehen.
Aus welchen Gründen nunmehr E.on bevorzugt werden soll, ist nicht transparent. Als Bürger sollte man bei den kommunalen Vertretern nachfragen, wie man sich denn im Rahmen der Beschlussfassung verhalten werden wird. Eine Verschiebung dieser so wichtigen Entscheidung auf die Zeit nach den Kommunalwahlen wäre sicherlich von Seiten der Politik ein fairer Zug, der fortschreitenden Politikverdrossenheit der Bürger entgegen zu treten.
01.12.2010
Lieber Asien als Deutschland ???
Wie die Süddeutsche Zeitung am 11. November berichtet, will der Energieversorger E.ON seine Geschäfte künftig neu fokussieren und in Schwellenländern ausbauen. Etwa 25 % des künftigen Geschäftes sollen außerhalb des deutschen Marktes generiert werden. Diese Entscheidung trifft der neue E.ON Chef, Herr Teyssen, vor dem Hintergrund, dass Eon in diesem Jahr bereits glänzende Geschäfte trotz Wirtschaftskrise erwirtschaftet hat.
E.ON kann eine Umsatzsteigerung um 11 % auf ca. 64 Milliarden Euro verzeichnen, was in der Folge zu einem Vorsteuergewinn von etwa 8 Milliarden Euro führen wird. Die Auslandsgeschäfte sind jedoch Problemkinder des Untenehmens E.ON. Vor allem mussten Wertberichtigungen der ausländischen Töchter vorgenommen werden und somit Abschreibungen der Beteiligungen in Spanien, Italien und Frankreich in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro vorgenommen werden.
Der Konzernüberschuß brach in Folge um etwa 42 % ein.
Der "Druck", hervorgehend aus der mit der Regierung ausgehandelten Atomsteuer und aus der wachsenden Konkurrenz, führen im Unternehmen zu radikalen Umbauten. Das Geschäft in Europa soll zurückgefahren und das in den Schwellenländern ausgebaut werden, so der Konzernchef Teyssen. Asien, Südamerika und der arabische Raum sind der neue Fokus des Energieunternehmens. Die eingeläutete, neue Unternehmensstrategie bedeutet eine Zeitwende im weltweit größten privaten Energiekonzern. Vor allem auch die wachsende Bewegung im Markt und der damit einhergehende Wettbewerb gewinnt an Fahrt. Kunden werden über Solar- und Windkraftanlagen selbst Energieerzeuger und im Zusammenhang mit den in Nordhessen ausgeschriebenen Konzessionen ist zu sehen, wie der Konkurrenzdruck dazu führt, dass den Kommunen plötzlich nur noch Konzessionsabgaben mit höchster Vergütung angeboten werden.
E.ON will Kernbereiche auf den Prüfstand stellen: Kernbestandteil sind die flächendeckenden Stromnetze in den Regionen. Wir sehen, welch ungewissen Pfad man folgt, verbleiben die Netznutzungsrechte, die zur Zeit in Nordhessen vergeben werden, in den Händen des Energiekonzerns. Das international agierende Unternehmen wird nichts unversucht lassen, zum Wohle der globalen Aktionärsstruktur Untenehmensbestandteile zu verkaufen. Wo heute noch E.ON draufsteht, kann morgen schon ein fremdes, ausländisches Unternehmen die Hand über heimische Stromnetze halten.
Eins ist klar: wir brauchen starke deutsche Stromkonzerne auf dem internationalen Markt. Das Geschäftsfeld, regionale Stromnetze zu betreiben und es vor ausländischen Zugriffen zu schützen, sollte unter die Obhut der Kommunen schlüpfen. Tafelsilber anschaffen und vor dem Ausverkauf sichern - dafür können Kommunen stehen. Von daher, liebe Vertreter der kommunalen Parlamente, bitten wir Sie, sich im Rahmen der anstehenden Konzessionsvergabe dazu zu entschließen, ein "Nordhessisches Versorgungswerk" mit Bürgerbeteiligung und regionalem, technischen Partner aus der Taufe zu heben.
19.11.2010
Rückkauf der Stromnetze – Chance für die Kommunen
Der von der Regierungskoalition getroffene Atomkompromiss gefährdet die klimafreundlichen Investitionen vieler Stadtwerke und schwächt Deutschland in der Führungsrolle im Bereich der Technologien zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Rückkauf der Stromnetze im Rahmen der Neuvergabe der Konzessionen bietet den Kommunen und Stadtwerken jedoch die Chance mit dem Betrieb der Netze Geld zu verdienen, was sonst in die Kassen des Vierer-Oligopols (e.on, RWE, ENBW, Vattenfall) fließen würde. Dass der Ansatz von Bürgernetz-Nordhessen der Richtige ist, lässt sich unter anderem daran erkennen, dass nach Aussagen von Vorstandschef Herrn Helbig, Stadtwerke Kassel, Investoren bis zu ca. 9 % Rendite ihres eingesetzten Kapitals erwirtschaften (Bericht HNA vom 08.09.2010). Aus unserer Sicht kann es nur einen Weg geben: Die Kommunen gründen das Versorgungswerk, kaufen die Netze zurück und erwirtschaften somit eine beachtliche Eigenkapitalrendite und erhalten die Konzessionsabgaben zudem obendrauf. Einen Teil des erforderlichen Eigenkapitals stellt Bürgernetz-Nordhessen zur Verfügung. Das bedeutet für die Kommunen die Anschaffung von Tafelsilber, welches in der heutigen Zeit von den Kommunen dringend gebraucht wird.
Der Atomkompromiss hat deutliche Auswirkungen auf das Geschäftsfeld der Stadtwerke und auf den Geldbeutel der Kommunen. Da die geplante Brennelementesteuer unmittelbar den Gewinn der Kernkraftwerksbetreiber schmälert, ergibt sich bundesweit eine Verringerung des Gewerbesteueraufkommens für Kommunen und Gemeinden von etwa 300 Mio. Euro jährlich – und das bei der bereits sehr angespannten Haushaltslage der Kommunen in Verbindung mit immer größeren finanziellen Lasten, die von den Kommunen zu leisten sind.
08.09.2010
Stadtwerke im Aufwind
Vielerorts in Deutschland gründen sich zur Zeit Stadtwerke neu. Dieser Schritt geht oftmals mit der Übernahme der Konzessionen einher oder ist auch damit verbunden, dass sich Kommunen Einnahmequellen aus dem Vertrieb und der Erzeugung von elektrischer Energie neu erschließen wollen. Zudem spielt die neu gewonnene Unabhängigkeit eine große Rolle bei dem Schritt der Neugründung. Bereits im Jahr 2007 war die Entwicklung abzusehen. Deutschlandweit haben sich in 2007 etwa 27 Stadtwerke neu gegründet. Hier bei uns in Nordhessen sind aktuell die politischen Vertreter in den Kommunen damit befasst, über eine Neugründung zu entscheiden. Wie die Süddeutsche Zeitung am 02.09.2010 berichtete, bietet so z.B. die Stadt Landsberg am Lech wieder Strom an: „Mit neuem Stadtstrom für Landsberger Bürger“, so werben die Stadtwerke. Die Gewinne aus dem Stromverkauf sowie Netzbetrieb fließen nicht fremden Stromriesen zu, sondern kommen den kommunalen Kassen zugute und bleiben so in der Region.
Zukunftsträchtige Entscheidung
Vielerorts produzieren Stadtwerke Strom aus erneuerbaren Energiequellen und gehen somit einen zukunftsträchtigen Weg. Doch der nunmehr entbrannte Machtkampf um die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke ist als Angriff auf die Position vieler Stadtwerke zu verstehen. Sollte es zu der Verlängerung der Laufzeiten kommen, so wie es die CDU/CSU und die FDP nunmehr verkündet haben, wären somit Verlängerungen bis zum Jahr 2040 möglich. Dieser Schritt würde die Marktposition des Energie-Oligopols der vier Großen auf Jahrzehnte zementieren und die Modernisierung der Kraftwerkparks massiv beeinträchtigen.
Mit der Neuschaffung des „Versorgungswerks Nordhessen“ können wir auf diese Entwicklung Einfluss nehmen und verhindern, dass überholte Strukturen, wie die Laufzeitver- längerung für Atomkraftwerke, durch massiven Druck des Strom-Oligopols auf die Politik - angeführt von RWE und E.on - am Leben erhalten werden. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung für die Neugründung des Versorgungswerkes Nordhessen mehr als nur eine Entscheidung zum Netzbetrieb. Eine Entscheidung für das Versorgungswerk ist eine Entscheidung dafür, unsere Region heute zukunfts- und handlungsfähig aufzustellen.
06.09.2010
Stand der Konzessionsvergabe
Nachdem die Neuvergabe ordnungsgemäß veröffentlicht wurde, liegen den Kommunen nun Angebote von Interessenten zur Übernahme der Konzessionen und somit des Stromnetzes vor. Die Verhandlungen mit den Interessenten sind somit in vollem Gang. Wichtig bei der Neuvergabe ist es, das Vergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei mit offenem Ergebnis zu führen. Das ist sehr wichtig, um Rechtssicherheit für die zu treffende Entscheidung zu erlangen. Der Verfahrensablauf ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ob und in welcher Form es zu einer (Re-)Kommunalisierung der Stromnetze kommen könnte, wird von den Kommunen zur Zeit beraten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wer sich um die Übernahme bemüht.
Bewerber
Unserer Kenntnis nach sind neben e.on, einem der vier großen Energiekonzerne des Strom-Oligopols, die BS Energie aus Braunschweig sowie die Städtische Werke AG aus Kassel an der Übernahme der Konzessionen interessiert. Während die Städtischen Werke Kassel ein regional verankertes Unternehmen darstellen (Hauptaktionär ist die Stadt Kassel mit 75,1% sowie das Unternehmen Vattenfall aus Schweden mit 24,9%), tritt mit BS Energie ein Bieter auf, der sich zu 74,9 % in Besitz von Veolia Wasser und zu 25,1 % in den Händen der Stadt Braunschweig befindet. Veolia Wasser mit Sitz in Berlin gehört zu dem französischen Konzern Veolia Environnement SA mit Sitz in Paris. Teil der Verflechtungen bei Veolia ist zudem der französische Staatsstromkonzern EDF Électricité de France (84,8 % in Besitz des französischen Staates), der mit etwa 75 % Kernenergie bei der Energiegewinnung klar den Schwerpunkt auf Atomstrom gesetzt hat.
Bürgernetz Nordhessen möchte, dass im Rahmen der Konzessionsvergabe regionale Strukturen gestärkt werden sowie den Entscheidungsträgern in den Kommunen klar aufgezeigt wird, wer hinter den Anbietern steht. Aus unserer Sicht bedeutet eine (Re-) Kommunalisierung des Stromnetzes eine Stärkung unserer regionalen Strukturen, was uns in Nordhessen unabhängiger macht von den Abläufen an den Börsen sowie von strategischen Entscheidungen innerhalb der börsennotierten Stromriesen.
Jetzt die Weichen stellen
Wenn auch Sie der Meinung sind, die Stromnetze sollen in der Region bleiben, so zeichnen Sie einen Anteil an der Bürgernetz Nordhessen GmbH & Co KG, um ein deutliches Signal an die Entscheidungsträger über die Vergabe der Konzessionen zu senden. Jeder gezeichnete Anteil stärkt unsere Position, stärkt unser Anliegen, die Kommunen beim Rückkauf der Stromnetze zu unterstützen und bietet zudem eine attraktive Kapitalanlage.
25.08.2010
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